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Illustration mit stehender Person mit Tablet links und sitzende Person im Rollstuhl rechts, die vor drei Bildschirmen mit Rollstuhl-Symbol, lautlos-Symbol und durchgestrichenes Auge Symbol und zwei Zahnrädern stehen

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Digitale Barrierefreiheit

Das Barrierefreiheits- stärkungsgesetzt (BFSG): Ein Überblick mit Fokus auf digitale Barrierefreiheit

In unserer zunehmend digitalisierten Welt ist Barrierefreiheit wichtiger denn je. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zielt darauf ab, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern und Barrieren in verschiedenen Lebensbereichen abzubauen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der digitalen Barrierefreiheit.

In diesem Blogpost geben wir einen detaillierten Überblick über das Gesetz, seine Ziele und die wichtigsten Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Websites.

Was ist das
Barriere-
freiheits-
stärkungs-
gesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, wurde eingeführt, um die Barrierefreiheit systematisch zu verbessern. Es stellt sicher, dass öffentliche Gebäude, Verkehrsmittel, Dienstleistungen und vor allem digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich sind, unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Fähigkeiten. Ab dem 28. Juni 2025 sind alle neuen oder überarbeiteten Websites und mobilen Anwendungen gesetzlich verpflichtet, die Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen.
Illustration mit stehender Person mit Tablet links und sitzende Person im Rollstuhl rechts, die vor drei Bildschirmen mit Rollstuhl-Symbol, lautlos-Symbol und durchgestrichenes Auge Symbol und zwei Zahnrädern stehen

Ziele des Gesetzes

Das BFSG verfolgt mehrere zentrale Ziele:
VERBESSERUNG DER ZUGÄNGLICHKEIT

Websites und digitale Anwendungen sollen für Menschen mit Behinderungen zugänglicher gemacht werden.

GLEICHBERECHTIGTE TEILHABE

Menschen mit Behinderungen sollen die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben wie alle anderen Bürger, insbesondere im digitalen Raum.

Sensibilisierung der Gesellschaft

Das Gesetz fördert das Bewusstsein für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen.

Wichtige Maßnahmen im Bereich Websites

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, um seine Ziele zu erreichen, insbesondere im Bereich der digitalen Barrierefreiheit:
1. Barrierefreie Web­sites
WCAG-Standards: Websites müssen den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 entsprechen. Diese Richtlinien bieten internationale Standards für die Zugänglichkeit von Webinhalten und decken eine Vielzahl von Kriterien ab, um sicherzustellen, dass Websites für alle Nutzer zugänglich sind.
    • WCAG-Konformitätsstufen: Die WCAG sind in drei Konformitätsstufen unterteilt:
      • Stufe A: Grundlegende Zugänglichkeitsfunktionen.
      • Stufe AA: Umgang mit den häufigsten Barrieren im Internet.
      • Stufe AAA: Höchster Zugänglichkeitsstandard, jedoch nicht immer praktisch oder notwendig für alle Websites.
Beispiele:
      • Alternativtexte: Alle Bilder und Multimedia-Inhalte müssen mit Alternativtexten versehen werden, damit sie von Screenreadern erfasst werden können.
      • Tastaturzugänglichkeit: Alle Funktionen einer Website müssen über die Tastatur zugänglich sein, ohne dass eine Maus erforderlich ist.
      • Text-Alternativen für Multimedia: Videos und Audios müssen Untertitel und Transkripte bereitstellen, um Menschen mit Hörbehinderungen zu unterstützen.
      • Kontrast und Lesbarkeit: Texte müssen in ausreichendem Kontrast zur Hintergrundfarbe stehen und in einer gut lesbaren Schriftart und -größe angezeigt werden.
      • Klare Navigation und einfache Sprache: Eine klare und logische Struktur der Navigation und die Verwendung einfacher Sprache hilft Nutzern, sich auf der Website zurechtzufinden.
👉 Weiters muss eine Website eine Erklärung zur Barrierefreiheit online zur Verfügung stellen.
2. Digitale Anwen­dungen
        • Barrierefreie Apps: Mobile Anwendungen müssen ebenfalls barrierefrei gestaltet sein, gemäß den Richtlinien der WCAG für mobile Inhalte.
        • Benutzerfreundlichkeit: Apps sollen intuitiv bedienbar sein und die gleichen Zugänglichkeitsmerkmale wie Websites aufweisen

Gesetzliche Grundlagen der EU

Die EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen verpflichtet die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass Websites und Apps öffentlicher Stellen barrierefrei sind. Diese Richtlinie wurde durch die EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen ergänzt, die ab dem 28. Juni 2025 in Kraft tritt und auch private Anbieter betrifft.

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weißes Personen Symbol mit gelbem Hintergrund

Wer ist davon betroffen?

Neben Herstellern, Importeuren und Händlern bestimmter Digitalprodukte (wie Smartphones, Computer oder E-Book-Geräte) sind insbesondere auch alle Betreiber von Webseiten und Online-Shops betroffen. Eine Ausnahme gilt jedoch für Shops, die ausschließlich gewerbliche Kunden bedienen (reine B2B-Shops).

Auch für Kleinstunternehmen gibt es eine Ausnahme: Händler mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro sind nicht von den neuen Regelungen betroffen. Beide Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Überschreitet das Unternehmen künftig eine dieser Schwellenwerte, sind ab diesem Zeitpunkt auch die Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen.

Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung

Die Nichteinhaltung des BFSG kann für Unternehmen und öffentliche Stellen ernsthafte Konsequenzen haben. Dazu gehören rechtliche Strafen, die Verhängung von Bußgeldern und potenzielle Klagen von Betroffenen. Darüber hinaus kann die Missachtung der Barrierefreiheitsanforderungen zu einem Reputationsverlust führen und das Vertrauen der Kunden und Nutzer erheblich beeinträchtigen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die gesetzlichen Anforderungen ernst zu nehmen und proaktiv Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit zu ergreifen.

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Vorteile der digitalen Barrierefreiheit

Die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit bringt zahlreiche Vorteile mit sich:

  • Inklusion:
    Menschen mit Behinderungen können digitale Inhalte und Dienstleistungen gleichberechtigt nutzen.

  • Reichweite:
    Websites und Apps, die barrierefrei gestaltet sind, können von einer größeren Nutzergruppe verwendet werden.

  • Suchmaschinenoptimierung (SEO):
    Barrierefreie Websites sind oft auch besser für Suchmaschinen optimiert, was die Sichtbarkeit erhöht.

  • Rechtliche Konformität:
    Unternehmen und öffentliche Stellen vermeiden rechtliche Konsequenzen durch die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Fazit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiveren digitalen Gesellschaft. Durch die Verbesserung der Barrierefreiheit von Websites und digitalen Anwendungen trägt es dazu bei, die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen erheblich zu steigern. Es liegt nun an den öffentlichen und privaten Akteuren, die Maßnahmen des Gesetzes konsequent umzusetzen und so für eine barrierefreie digitale Zukunft zu sorgen.

Die Anforderungen an sich sind relativ einfach einzuhalten, da sich eine qualitative Website ohnehin bereits an die meisten Punkte hält.

Auf der jagd nach deinem

barrierefreien Erfolg

Interessierst du dich für mehr Informationen zum Thema digitale Barrierefreiheit oder möchtest du wissen, wie du deine Website barrierefrei gestalten kannst? Besuche unsere weiteren Blogposts oder nimmt gleich direkt Kontakt mit uns auf.

Gemeinsam können wir eine inklusivere digitale Welt schaffen!