Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Digitale Barrierefreiheit
Das Barrierefreiheits- stärkungsgesetzt (BFSG): Ein Überblick mit Fokus auf digitale Barrierefreiheit
In unserer zunehmend digitalisierten Welt ist Barrierefreiheit wichtiger denn je. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zielt darauf ab, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern und Barrieren in verschiedenen Lebensbereichen abzubauen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der digitalen Barrierefreiheit.
In diesem Blogpost geben wir einen detaillierten Überblick über das Gesetz, seine Ziele und die wichtigsten Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Websites.
Was ist das Barriere- freiheits- stärkungs- gesetz?
Ziele des Gesetzes
VERBESSERUNG DER ZUGÄNGLICHKEIT
Websites und digitale Anwendungen sollen für Menschen mit Behinderungen zugänglicher gemacht werden.
GLEICHBERECHTIGTE TEILHABE
Menschen mit Behinderungen sollen die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben wie alle anderen Bürger, insbesondere im digitalen Raum.
Sensibilisierung der Gesellschaft
Das Gesetz fördert das Bewusstsein für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen.
Wichtige Maßnahmen im Bereich Websites
1. Barrierefreie Websites
WCAG-Standards: Websites müssen den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 entsprechen. Diese Richtlinien bieten internationale Standards für die Zugänglichkeit von Webinhalten und decken eine Vielzahl von Kriterien ab, um sicherzustellen, dass Websites für alle Nutzer zugänglich sind.-
- WCAG-Konformitätsstufen:
Die WCAG sind in drei Konformitätsstufen unterteilt:
- Stufe A: Grundlegende Zugänglichkeitsfunktionen.
- Stufe AA: Umgang mit den häufigsten Barrieren im Internet.
- Stufe AAA: Höchster Zugänglichkeitsstandard, jedoch nicht immer praktisch oder notwendig für alle Websites.
- WCAG-Konformitätsstufen:
Die WCAG sind in drei Konformitätsstufen unterteilt:
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- Alternativtexte: Alle Bilder und Multimedia-Inhalte müssen mit Alternativtexten versehen werden, damit sie von Screenreadern erfasst werden können.
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- Tastaturzugänglichkeit: Alle Funktionen einer Website müssen über die Tastatur zugänglich sein, ohne dass eine Maus erforderlich ist.
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- Text-Alternativen für Multimedia: Videos und Audios müssen Untertitel und Transkripte bereitstellen, um Menschen mit Hörbehinderungen zu unterstützen.
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- Kontrast und Lesbarkeit: Texte müssen in ausreichendem Kontrast zur Hintergrundfarbe stehen und in einer gut lesbaren Schriftart und -größe angezeigt werden.
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- Klare Navigation und einfache Sprache: Eine klare und logische Struktur der Navigation und die Verwendung einfacher Sprache hilft Nutzern, sich auf der Website zurechtzufinden.
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2. Digitale Anwendungen
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- Barrierefreie Apps: Mobile Anwendungen müssen ebenfalls barrierefrei gestaltet sein, gemäß den Richtlinien der WCAG für mobile Inhalte.
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- Benutzerfreundlichkeit: Apps sollen intuitiv bedienbar sein und die gleichen Zugänglichkeitsmerkmale wie Websites aufweisen
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Gesetzliche Grundlagen der EU
Die EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen verpflichtet die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass Websites und Apps öffentlicher Stellen barrierefrei sind. Diese Richtlinie wurde durch die EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen ergänzt, die ab dem 28. Juni 2025 in Kraft tritt und auch private Anbieter betrifft.
Wer ist davon betroffen?
Neben Herstellern, Importeuren und Händlern bestimmter Digitalprodukte (wie Smartphones, Computer oder E-Book-Geräte) sind insbesondere auch alle Betreiber von Webseiten und Online-Shops betroffen. Eine Ausnahme gilt jedoch für Shops, die ausschließlich gewerbliche Kunden bedienen (reine B2B-Shops).
Auch für Kleinstunternehmen gibt es eine Ausnahme: Händler mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro sind nicht von den neuen Regelungen betroffen. Beide Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Überschreitet das Unternehmen künftig eine dieser Schwellenwerte, sind ab diesem Zeitpunkt auch die Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen.
Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung
Die Nichteinhaltung des BFSG kann für Unternehmen und öffentliche Stellen ernsthafte Konsequenzen haben. Dazu gehören rechtliche Strafen, die Verhängung von Bußgeldern und potenzielle Klagen von Betroffenen. Darüber hinaus kann die Missachtung der Barrierefreiheitsanforderungen zu einem Reputationsverlust führen und das Vertrauen der Kunden und Nutzer erheblich beeinträchtigen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die gesetzlichen Anforderungen ernst zu nehmen und proaktiv Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit zu ergreifen.
Vorteile der digitalen Barrierefreiheit
Die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit bringt zahlreiche Vorteile mit sich:
- Inklusion:
Menschen mit Behinderungen können digitale Inhalte und Dienstleistungen gleichberechtigt nutzen. - Reichweite:
Websites und Apps, die barrierefrei gestaltet sind, können von einer größeren Nutzergruppe verwendet werden. - Suchmaschinenoptimierung (SEO):
Barrierefreie Websites sind oft auch besser für Suchmaschinen optimiert, was die Sichtbarkeit erhöht. - Rechtliche Konformität:
Unternehmen und öffentliche Stellen vermeiden rechtliche Konsequenzen durch die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Fazit
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiveren digitalen Gesellschaft. Durch die Verbesserung der Barrierefreiheit von Websites und digitalen Anwendungen trägt es dazu bei, die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen erheblich zu steigern. Es liegt nun an den öffentlichen und privaten Akteuren, die Maßnahmen des Gesetzes konsequent umzusetzen und so für eine barrierefreie digitale Zukunft zu sorgen.
Die Anforderungen an sich sind relativ einfach einzuhalten, da sich eine qualitative Website ohnehin bereits an die meisten Punkte hält.
Auf der jagd nach deinem
barrierefreien Erfolg
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Gemeinsam können wir eine inklusivere digitale Welt schaffen!